CSRD
Du hast Fragen zur CSRD-Berichtspflicht? Wir erklären, was du wissen musst!
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein regulatorisches Organ der Europäischen Union, das Transparenz in Unternehmensberichten und nachhaltige Geschäftspraktiken fördert. Mehr als 50.000 Unternehmen in Europa sind von dieser erweiterten Berichtspflicht betroffen. Das erhöht den Bedarf an klaren und umfassenden Informationen über die CSRD.
Im Beitrag findest du eine detaillierte Übersicht über die CSRD, deren Einordnung in den Kontext anderer EU-Programme wie der Taxonomie und dem European Green Deal sowie deren Implikationen für betroffene Unternehmen. Außerdem: Welche Chancen erhalten Unternehmen durch die neue EU Regulatorik?
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Kontext und Hintergrund
European Green Deal und Taxonomie
Im Jahr 2019 verabschiedete die Europäische Union den European Green Deal, dessen Ziel es ist, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen. Der Green Deal umfasst zahlreiche Maßnahmen, darunter die EU-Taxonomie und die CSRD, die beide die Wirtschaft und Industrie stark beeinflussen.
Die EU-Taxonomie dient als Leitfaden, der definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten. Dies hat konkrete Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere in Bezug auf ihre wirtschaftliche Lage und Kreditwürdigkeit. Die Taxonomie beschreibt sechs grundlegende Umweltschutzziele, die ein Unternehmen erfüllen muss, um als nachhaltig zu gelten. Zudem müssen Mindestanforderungen bezüglich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Die CSRD Kontext und Hintergrund
Entwicklung und Anforderungen
Die CSRD wurde entwickelt, um Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmen transparenter zu machen und mit der finanziellen Berichterstattung gleichzustellen. Sie baut auf der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf und erweitert die Berichtspflicht erheblich. Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen, die 2 der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllen, verpflichtet, Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu messen und zu veröffentlichen:
- Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlös von mindestens 50 Millionen Euro
- mindestens 250 Beschäftigte
Die NFRD zog die Grenze erst bei 500 Mitarbeitenden, was dafür sorgt, dass künftig in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen als berichtspflichtig einzustufen sind.
Phasen der Implementierung
Die CSRD wird in mehreren Phasen aufgebaut und ausgeweitet:
- 2024: Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, müssen die Neuerungen der CSRD (siehe unten CSRD was ist neu?) umsetzen.
- 2025: Erweiterung der Berichtspflicht auf Unternehmen, die zwei der drei genannten Kriterien erfüllen. Ab hier greifen die neuen Parameter und insbesondere die reduzierte Schwelle der Anzahl an Mitarbeitenden.
- 2026: Einbeziehung kapitalmarktorientierter KMU, also auch Unternehmen unterhalb von 250 Mitarbeitenden, wenn sie an der Börse gehandelt werden, kleiner und nicht komplexer Kreditinstitute und konzerneigener Versicherungsunternehmen.
- 2028: Ausweitung auf Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochtergesellschaften. Entsprechend werden auch Großkonzerne, welche nicht ihren Sitz in der EU haben, berichtspflichtig, sofern sie auf europäischem Boden geschäftlich tätig sind.
CSRD - Was ist neu?
Die Unternehmen, die schon jetzt unter die NFRD fallen, müssen ab 2024 schon die Neuerungen der CSRD umsetzen. Aber was genau wird formal gefordert? Zum einen müssen die Berichte extern geprüft werden. So wird sichergestellt, dass keine geschönten oder im schlimmsten Falle falsche Zahlen kommuniziert werden. Denn die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung soll Greenwashing entgegenwirken.
Zusätzlich sollen die Berichte in einem einheitlichen maschinenlesbaren Format (XHTML) bereitgestellt und mit spezifischen Tags versehen werden. Auf diese Weise können die Berichte in einer Datenbank gesammelt, such- und findbar und entsprechend transparent gemacht werden.
Unternehmen müssen ihre Berichte nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erstellen. Die ESRS decken allgemeine Vorgaben für den Bericht sowie verschiedene Unterthemen innerhalb der ESG-Bereiche ab, darunter Klimawandel (ESRS E1), Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) sowie eigene Belegschaft (ESRS S1).
Wesentlichkeitsanalyse und doppelte Materialität
Die CSRD führt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein, bei dem Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt (Inside-Out-Perspektive) sowie die Auswirkungen von Umweltveränderungen auf ihre Geschäftstätigkeit (Outside-In-Perspektive) beurteilen müssen.
Ein Thema ist berichtspflichtig, wenn es aus finanzieller oder gesellschaftlicher und ökologischer Perspektive als wesentlich gilt. Hierin liegt die zentrale Neuerung im Vergleich zur bisherigen NFRD, bei der beide Perspektiven eines Themas als wesentlich gelten mussten, damit es berichtpflichtig wurde.
Fokus auf Klimawandel
Der Klimawandel (ESRS E1) ist ein zentrales Thema für alle Unternehmen und wird entsprechend auch in der Gesetzeslage so verankert. Außer ESRS 1 und 2, sind alle weiteren Themenfelder des ESRS optional, sofern sie nicht vom Unternehmen als wesentlich einzustufen sind. Das Themenfeld Klimawandel wird nahezu in allen Unternehmen als wesentlich und damit verbindlich zu berichten sein. Eine Offenlegung ist durch weitere Vorschriften verpflichtend. Und selbst wenn diese Vorschriften nicht greifen, muss im Gegensatz zu den anderen Themenfeldern, ausführlich begründet werden, warum der Klimawandel in beiden Betrachtungsweisen als nicht wesentlich eingestuft wird.
Entsprechend müssen Unternehmen über ihre Treibhausgasemissionen berichten, wobei das Greenhouse Gas Protocol zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um eine Methode, welche die entstehenden Emissionen in drei verschiedene Kategorien unterteilt, je nachdem, wo diese in der Wertschöpfungskette entstehen. Dies umfasst direkte Emissionen (Scope 1), indirekte Emissionen aus Energienutzung (Scope 2) und indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3). Scope 1 und 2 sind berichtspflichtig, Scope 3 unterliegt den Ergebnissen der vorangegangenen Wesentlichkeitsanalyse und ist auch am schwierigsten zu erheben und zu monitoren.
Etwas detaillierter ausgedrückt:
- Scope 1 erfasst alle direkten Emissionen aus den unternehmenseigenen und -kontrollierten Quellen. Dazu zählen z.B. Unternehmensgebäude oder auch Fahrzeuge, die dem Unternehmen selbst gehören.
- Scope 2 beinhaltet die indirekten Emissionen aus der Erzeugung der Energiequellen jeglicher Art, die im Unternehmen verbraucht werden. Dies bezieht sowohl den eingekauften Strom als auch Gas, Wärme- oder Kühlungsströme mit ein.
- Scope 3 ist besonders interessant! Hier finden sich alle Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Somit beinhaltet diese Kategorie sehr unterschiedliche Emissionsquellen wie bspw. selbst eingekaufte Produkte und Services, den Transport von Waren und Gütern, aber auch Emissionen, die bei der Nutzung der eignen Güter und Dienstleistungen entstehen. Darüber hinaus fallen in diese Kategorie auch die Mitarbeitermobilität und die Dienstreisen.
Bedeutung von Scope 3 Emissionen
Für viele Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, machen Scope 3 Emissionen den größten Teil der Emissionen aus. In Extremfällen können diese Emissionen bis zu 95% der Gesamtemissionen betragen. Der Bereich Mobilität, einschließlich firmeneigener Fahrzeuge, Pendeln der Mitarbeitenden und Dienstreisen, kann in manchen Unternehmen bis zu 50% der Emissionen ausmachen und ist daher besonders relevant. Ein gutes Mobilitätsmanagement kann Transparenz schaffen und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens für Mitarbeitende erhöhen.
Chancen der CSRD für Unternehmen
Die CSRD sollte nicht nur als neue aufwändige Regulatorik der EU verstanden werden. Sicherlich bindet die Erstellung des Berichts einige Kapazitäten in den Unternehmen. Jedoch sollte gerade deshalb darauf geachtet werden, die aufgewendeten Ressourcen in voller Breite auszuschöpfen. So können Unternehmen, die erstmalig einen (so umfangreichen) Nachhaltigkeitsbericht erstellen, die Gelegenheit nutzen, um ihre Geschäftstätigkeit aus mehreren Perspektiven auf den Prüfstand zu stellen. Sie können Schwachstellen und Stärken des eigenen Unternehmens aufdecken und die Gelegenheit ergreifen, Wandel anzustoßen, der das Unternehmen nachhaltig für eine herausfordernde Zukunft aufstellt.
Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt gesamtgesellschaftlich an Bedeutung und somit ist es wichtig sich ein neues nachhaltiges Image anzulegen, das nicht nur einen oberflächlichen Schein wahrt, sondern Mitarbeitende und Kund*innen von den gesetzten Zielen ernsthaft überzeugt. Die durch die CSRD geschaffene Transparenz kann für Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei Kund*innen und Partner*innen sorgen. Im besten Fall können sich Unternehmen durch ambitionierte Ziele, Strategien und gelebte Erfolge sogar von Wettbewerber*innen abheben, die den Wandel auf die lange Bank schieben.
Fazit
Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und die Transparenz zu erhöhen. Durch die Einhaltung der CSRD können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Praktiken erzielen.
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