Nachhaltig mobil in 2025: Was ändert sich für Unternehmen?
Dieses Jahr bringt einige Veränderungen für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen. Von neuen Steueranreizen bis hin zu strengeren CO₂-Grenzwerten: wer sich jetzt vorbereitet, kann Kosten optimieren und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Wir fassen die 7 wichtigsten Neuerungen für euch zusammen.
1. Dienstwagenbesteuerung
Höhere Preisgrenzen für E-Autos Die geplante Erhöhung der Bemessungsgrenze von 70.000 auf 95.000 Euro für die Dienstwagenbesteuerung macht Elektroautos für Unternehmen attraktiver. Die günstige 0,25-%-Regelung soll weiterhin gelten. Die finale Entscheidung fällt nach den Neuwahlen im Februar.
2. Sonderabschreibung
40 % im ersten Jahr für E-Flotten Ab dem 1. Juli 2024 angeschaffte Elektrofahrzeuge können Unternehmen zu 40 % im ersten Jahr abschreiben. Das reduziert die Investitionskosten und fördert die Elektrifizierung von Flotten. Aber auch hier hängt die Umsetzung von den politischen Entwicklungen ab.
3. CO₂-Steuer steigt
Verbrenner werden teurer Die CO₂-Abgabe steigt 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was Benzin und Diesel um rund 16 Cent pro Liter verteuert. Wer noch auf Verbrenner setzt, muss mit steigenden Betriebskosten rechnen. Höchste Zeit, alternative Strategien zu entwickeln.
4. Strengere CO₂-Flottengrenzwerte
Hersteller unter Druck Neue CO₂-Grenzwerte bedeuten, dass Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2025 weniger Emissionen ausstoßen dürfen. Hersteller, die diese Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit hohen Strafzahlungen rechnen: 95 Euro pro überschrittenem Gramm CO₂ und Fahrzeug. Die Folge: Höhere Preise oder ein rasanter Umstieg auf emissionsfreie Modelle.
5. Ladeinfrastruktur
GEIG-Pflicht für Bestandsgebäude Ab Januar 2025 müssen Gewerbeimmobilien mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. Unternehmen, die das ignorieren, riskieren Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Wer clever ist, plant jetzt die Infrastruktur!
6. THG-Quote
Keine Übertragungen mehr ab 2025 Laut der jüngsten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen überschüssige THG-Quoten nicht mehr ins Folgejahr übertragen werden. Das verhindert Preisverfall und zwingt Unternehmen, ihre Strategien anzupassen, um Verluste zu vermeiden.
7. CO₂-Maut
Mautbefreiung für E-Lkw endet Ab dem 31. Dezember 2025 müssen auch Elektro-Lkw Maut zahlen, allerdings weniger als Diesel-Lkw. Unternehmen, die frühzeitig auf E-Lkw umsteigen, profitieren von langfristigen Einsparungen und einem besseren ESG-Rating.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
2025 wird ein Wendepunkt für nachhaltige Mobilität. Unternehmen, die jetzt auf die neuen Regelungen reagieren, können nicht nur Kosten sparen, sondern auch gezielt von Förderungen profitieren. Wer vorausschauend plant, sichert sich Wettbewerbsvorteile und stellt die Weichen für eine nachhaltige Zukunft.
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