21.10.2024

Die Eichrechtstage 2024 - unser Recap

Fangen wir vorne an: Worum geht es beim Eichrecht?

Das Eichrecht regelt die Anforderungen an die Messung und Abrechnung des Ladestroms bei Ladeinfrastruktur. Es dient dazu, Verbraucher*innen zu schützen und faire Abrechnungen zu gewährleisten.

Zentrale Aspekte des Eichrechts für Ladestationen:

  • Die Abrechnung muss in Kilowattstunden (kWh) erfolgen
  • Start, Ende und Dauer des Ladevorgangs müssen ersichtlich sein
  • Zusatzentgelte müssen separat ausgewiesen werden
  • Mess- und Datensätze zu jedem Ladevorgang müssen gespeichert und überprüfbar sein

Das Eichrecht gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen, die Ladestationen öffentlich zur Verfügung stellen und den Ladevorgang abrechnen möchten. Seit dem 1. April 2019 müssen alle neuen Ladestationen in Deutschland mit eichrechtskonformen Ladesystemen ausgestattet sein.

Die Umsetzung des Eichrechts stellt Betreiber von Ladeinfrastruktur allerdings vor einige technische und wirtschaftliche Herausforderungen:

  • Die Entwicklung eichrechtskonformer Systeme ist technisch anspruchsvoll
  • Erhöhte Entwicklungs- und Betriebskosten für Ladesäulen
  • Unsicherheiten bei der konkreten Anwendung des Eichrechts auf technische Systeme

Um die Umsetzung des Eichrechts zu erleichtern, finden regelmäßig Gespräche zwischen Industrie und Eichbehörden zur Klärung offener Fragen statt. Hier werden u.a. Leitfäden und Informationsmaterialien erarbeitet.

Die Bonner Eichrechtstage

Die Bonner Eichrechtstage sind die größte dieser Austauschveranstaltungen. Sie wurden ins Leben gerufen, um der Aufforderung dem Engagement der Eichbehörden und Konformitätsbewertungsstellen (KBS): Akteure der Ladeinfrastruktur- und EV-Charging-Payment-Industrie ihre Expertise sollen vernetzt werden, um ihre Expertise zu bündeln. In themenspezifischen Arbeitsgruppen wird zu Diskussion und Austausch eingeladen. Am 01.10. fanden die dritten "Bonner Eichrechtstage" erstmalig in Bochum statt. Über 100 Teilnehmende waren vor Ort und digital aktiv und präsentierten die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in offener Runde mit Industrie und Behörden.

Was wurde besprochen?

Im Zentrum der Diskussionen standen insbesondere die Anforderungen für Marktteilnehmer. Zentraler Diskussionspunkt dabei ist die verlässliche und nachvollziehbare Bestimmung eines Geschäftsvorgangs an der Ladestation. Oder aus Verbrauchersicht: die Transparenz über den geltenden Tarif für einen bestimmten Ladevorgang. Damit eng verknüpft ist das zweite zentrale Thema: die Relevanz der Konformitätsbewertung für einzelne Bestandteile von Ladeinfrastruktur.

Die Teilnehmenden präsentierten ihre Vorschläge im Plenum und stellten die Ergebnisse dem Mess- und Eichrechtswesen zur Verfügung.

Zentrale Erkenntnis: Essenziell ist ein gemeinsames Verständnis von Begrifflichkeiten und technischen Eigenschaften von Einrichtungen, wie bspw. Kartenzahlungsterminals. Auf Basis derer können dann konkrete Vereinbarungen getroffen werden.
Außerdem gilt es, den Verbraucherschutz in einem Rahmen umzusetzen, in dem die Risiken und Pflichten fair verteilt sind.

In einem herausfordernden Marktumfeld sind die Anbieter von Ladeinfrastruktur und dazugehörigen Services auf sichere und pragmatische Lösungen angewiesen. Dies kommt auch den Endverbraucher*innen zugute, da Betreiber von Ladestationen kostendeckend arbeiten müssen. Anerkannte, praxisorientierte Lösungen seitens der Behörden schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Betreiberkosten, die letztlich die Preise für die Endverbraucher*innen beeinflussen.

Unser Appell: Elektromobilität kann nur dann in Deutschland und Europa flächendeckend ausgebaut werden, wenn alle Parteien wirtschaftlich und Hand in Hand arbeiten. Lasst uns die benötigten Lösungen gemeinsam gestalten und unser Zukunftsbild von einer einfachen, genügsamen Mobilität für alle, wahr werden.

Was die Mobility tut, um diese Ziele zu erreichen, lest ihr hier.